Skip to content

Das Sultan Hamam Berlin verfährt nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und der Verordnung

1. Kapazität und Dokumentation

Allen Personen – Kund*innen, Personal, Lieferanten usw. – die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu COVID-19 Erkrankten Kontakt hatten oder unspezifische Allgemeinsymptome und respiratorische Symptome jeder Schwere hatten, wird der Eintritt in den Betrieb verwehrt.

Um genügend Nutzungsfläche für alle Kund*innen und Mitarbeiter*innen gewähren zu können, wird die Kapazität nur zu 40% genutzt, so dass nur 40 Personen der Eintritt zur selben Zeit gewährt wird.

Reservierungen werden nach Möglichkeit versetzt angenommen, so dass selbst bei weniger als 40 Gästen möglichst wenige Gäste unseren Betrieb zur selben Zeit besuchen.

Alle einzuhaltenden Maßnahmen und Abläufe werden allen Kund*innen beim Check-In erklärt. Schon bei vorherigen Terminreservierungen wird auf die wichtigsten einzuhaltenden Aspekte hingewiesen. Von allen Kund*innen werden der volle Name, die Telefonnummer und die Anschrift dokumentiert und der genauen Besuchszeit zugeordnet. Dies geschieht mit Einverständnis der Kund*innen und gemäß den Anforderungen von Art. 13 DS-GVO.

2. Abstände

Im gesamten Betrieb werden außerhalb der Behandlungsräume stets 1,5 Meter Abstand gewährt. In der Umkleide werden die Spinde so genutzt, dass auch hier ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Dieser Abstand gilt auch für alle Hamam- und Saunaräume. Gästen, die innerhalb des selben Haushalts leben, werden von der Abstandregelung von 1,5 Meter ausgenommen.

3. Mund- und Nasenschutz

Das gesamte Personal wird zu jeder Zeit, außer den Pausen im ausgewiesenen Pausenraum, einen Mund-Nasen- oder Spuckschutz tragen. Kund*innen haben in allen Bereichen außer Sauna, Hamam, Ruheraum und Lounge einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Das Peelingpersonal trägt jederzeit einen Spuckschutz, der wasserfest ist. Kinder unter 6 Jahren und Personen, denen aus medizinischen Gründen ein Mund-Nasenschutz nicht zugemutet werden kann, sind ausgenommen.

Nach Check-In und Einweisung haben alle angekommenen Kund*innen (unter Einhaltung des nötigen Abstands) mit Seife und/oder Duschgel vor Beginn aller Abläufe den Körper voll abzuduschen. Hierzu wird allen Kund*innen gratis Duschgel und/oder Seife zur Verfügung gestellt.

4. Sauna und Hamambäder

Das Dampfbad wird nicht als solches Betrieben. Die Dampfgeräte werden nicht in Betrieb genommen, so dass die betroffenen beiden Räume als reine Reinigungsbäder ohne Dampfzufuhr betrieben werden.

In der Sauna werden keine Aufgüsse durchgeführt. Sie wird auf mindestens 85 Grad Celsius eingestellt. Durch die eingebaute Lüftung wird ein regelmäßiger Luftaustausch betrieben.

In den Hamambädern ist der Abstand von 1,5 Metern ebenfalls einzuhalten. Auf dem heißen Stein (göbek tasi) dürfen sich nur zwei Personen gleichzeitig aufhalten.

5. Reinigung und Lüftung

Alle genutzten/berührten Oberflächen werden mindestens alle 2 Stunden desinfizierend gereinigt. Hierzu gehören insbesondere alle Liege- und Arbeitsflächen. Die Badeflächen werden nach jeder Nutzung durch die Kund*innen mit Seife abgespült und alle 2 Stunden vom Personal desinfiziert.

Für die tägliche Unterhaltspflege wird ein gesondertes Reinigungskonzept erstellt, indem alle Nutzungsflächen täglich desinfiziert werden. Für Gäste und Mitarbeiter werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Papierhandtücher bereitgestellt, für Mitarbeiter*innen im therapeutischen Bereich zusätzlich Händedesinfektionsmittel. Mitarbeiter werden zum richtigen Händewaschen geschult. Sanitäre Einrichtungen sind mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Lüfter und Handtrockner sollen außer Betrieb genommen werden.

Die Reinigung und Trocknung aller Leihartikel findet nach RKI Vorgaben mit unseren Miele Professional Maschinen statt.

Die Lüftungsanlagen werden so programmiert, dass eine vollständige Belüftung aller Räume während des gesamten Betriebes stattfindet, was im Sultan Hamam ohnehin den baulichen Voraussetzungen entspricht. Dadurch wird ein voller Austausch der gesamten Luft in allen Feuchträumen mehrmals am Tag angestrebt. In regelmäßigem Abstand wird hierfür die Lüftungsanlage auf die volle Leistung hochgedreht.

Der Raucherraum wird vorerst nicht betrieben.

Bemerkungen

Allen relevanten Änderungen der Rechtslage, insbesondere der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats, wird umgehend – falls nötig – durch Änderung des Hygienekonzepts Rechnung getragen.

Die wichtigsten Maßnahmen dieses Konzepts (Abstandsregelung, Eintrittkapazitäten der einzelnen Räume u.ä.) werden auch in Form von Aushängen im Betrieb dargestellt.

Alle Mitarbeiter*innen werden detailliert über dieses Konzept und der zur Einhaltung nötigen Arbeitsschritte geschult.

Bei Nichteinhaltung der Regeln ist es dem berechtigten Personal gestattet, Kund*innen des Hauses zu verweisen.

Wir wünschen uns und allen Kund*innen ein gutes Durchkommen durch diese verwirrenden Zeiten.

An den Anfang scrollen